Das Kongressprogramm wird im November 2024 veröffentlicht.

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Das Kongressteam der GNPI 2025 freut sich auf Ihre Einreichungen.
Autor*innen können ihre Abstracts ab 04.11.2024 bis spätestens 31.01.2025 (23:59 Uhr) ausschließlich elektronisch hier einreichen:

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Einreichungsfrist nicht vorgesehen ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne Boch
Scientific Programme Management

Topics:
  • Lunge/Atmung

  • Herz/Kreislauf

  • Gehirn/Neurologie

  • Ernährung/Stoffwechsel

  • Grundlagenforschung

  • Infektiologie und Hygiene

  • Immunologie und Mikrobiom

  • Ethik/Eltern/Kommunikation

  • Langzeit-Outcome

  • Genetik und Fehlbildungen

  • Telemedizin, Digitalisierung und künstliche
    Intelligenz

  • Lunge/Atmung

  • Herz/Kreislauf

  • Gehirn/Neurologie/Psychiatrische
    Krankheitsbilder

  • Sepsis und Infektionen auf der PICU

  • Ernährung/Stoffwechsel

  • Grundlagenforschung

  • Ethik/Eltern/Kommunikation

  • Schmerzmanagement/Delir

  • Telemedizin, Digitalisierung und künstliche
    Intelligenz

  • Pflege (alle Themen)


Informationen zur Abstracteinreichung

Nachfolgend haben wir Ihnen alle Informationen zur Abstracteinreichung zusammengestellt.

Sofern Sie von vergangenen Kongressen der Kongressagentur m:con Logindaten haben, sind diese weiterhin gültig. Falls Sie sich einen neuen Account anlegen, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten (um z. B. Ihr Abstract nachträglich ändern zu können). Diese Kombination ist auch bei weiteren Aktionen (z. B. zusätzliche Abstracteinreichung oder Kongress-Registrierung) gültig und verhindert, dass Sie mehrere Accounts generieren. Stellen Sie sicher, dass Sie für den Zeitraum der Abstracteinreichung und Begutachtung eine gültige E-Mail-Adresse verwenden.

Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Abstracts erhalten Sie sowie Ihre Co-Autor*innen eine automatische E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer Ihres Abstracts (für eventuelle Rückfragen und Folgekorrespondenz). Prüfen Sie hierzu ggfs. auch Ihren Spam-Mail-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit gnpi@mcon-mannheim.de in Verbindung.

Der reine Abstracttext darf nicht mehr als 3000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Für den Abstracttitel, die Literaturangaben und für die Angaben der Autor*innen stehen separate Felder zur Verfügung.

Abbildungen/Grafiken können nicht abgebildet werden. Die Abstractgestaltung sollte (soweit möglich und sinnvoll) strukturiert und mit folgender Gliederung erfolgen: Zielsetzung, Materialien und Methoden, Ergebnisse/Zusammenfassung.

Achten Sie darauf, dass Name, Adresse, Institut/ Klinik und Abteilung, sowie E-Mail-Adresse der von Ihnen als Einreicher*in sowie der Co-Autor*innen vollständig, richtig und bestenfalls einheitlich angegeben werden. Leider können wir Abstracts ohne die richtigen Kontaktangaben der Co-Autor*innen nicht akzeptieren. Die Zahl der Co-Autor*innen ist nicht limitiert. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract so weiterverwendet wird, wie es eingereicht wurde.

Sie können Abstracts in deutscher und englischer Sprache einreichen. Die Präsentation vor Ort kann ebenfalls in Deutsch oder Englisch erfolgen.

Die Präsentationsform können Sie nicht vorauswählen. Nach der Begutachtung entscheidet das Programmkomitee mit welcher Präsentationsform (z.B. Kurzvortrag / Freier Vortrag) Ihr Abstract angenommen wird.

Wissenschaftliche Studien, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist noch keine Ergebnisse haben, aber zur Jahrestagung Ergebnisse präsentieren können, sind zur Einreichung zugelassen.

Abstracts, die bereits an anderer Stelle in identischer Form als Poster oder Fachartikel publiziert oder präsentiert wurden, können nicht eingereicht werden.

Auf der Jahrestagung sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen Sie als Einreicher*in die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei Ihnen und Ihren Autor*innen. Sie gewährleisten damit, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Die Einreichungs-AGB finden Sie hier.

Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte Beiträge dürfen nicht durch Mitarbeiter*innen von Industriefirmen präsentiert werden, wenn diese nicht an der Studie beteiligt waren.

Der/die präsentierende Autor*in muss sich zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür denselben Account wie für die Abstracteinreichung. So stellen Sie sicher, dass alle Belege sowie Ihre Beiträge im selben Account liegen.


Wie geht es nach der Einreichung weiter?

Die Abstracts werden durch unabhängige Gutachter*innen begutachtet. Die Begutachtung erfolgt anonym, d. h. die Autor*innen und deren Institution werden den Gutachter*innen nicht bekannt sein.

Die endgültige Entscheidung über die Präsentationsform obliegt dem Programmkomitee. Die Zuordnung bedeutet keine Wertung der Qualität, sondern richtet sich nach den wissenschaftlichen Schwerpunktthemen und der Anzahl der hierzu jeweils eingereichten Beiträge.

Die Einreicher*innen werden voraussichtlich Mitte März 2025 von uns per E-Mail darüber informiert, ob der Beitrag angenommen oder abgelehnt wurde. Weitere Informationen gehen danach an die präsentierende Person.

Alle angenommenen Abstracts erscheinen in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie (ZGN) von Thieme. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Veröffentlichung abzuändern.

Die Interessenkonflikte müssen zu Beginn des Vortrages bzw. auf dem Poster offengelegt werden. Sofern keine Interessenkonflikte vorliegen, geben Sie dies bitte entsprechend an. Bitte machen Sie zu folgenden Punkten Angaben:

  • Anstellungsverhältnis oder Führungsposition

  • Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit

  • Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds

  • Patente, Urheberrecht, Verkaufslizenz

  • Honorare

  • Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen

  • Andere finanzielle Beziehungen

  • Immaterielle Interessenkonflikte

Informationen zu den Präsentationsformen und Vortragszeiten folgen voraussichtlich ab April 2025. Die Informationen dazu werden ausschließlich an die präsentierenden Personen (nicht zwingend der/die Einreicher*in) versendet.

Informationen folgen.

Vielen Dank dass Sie die 51. Jahrestagung der GNPI durch Ihre Beteiligung unterstützen möchten!

Alle wichtigen Informationen für Referierende und Vorsitzende werden am 2. November 2024 veröffentlicht.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne Boch
Scientific Programme Management

Wir freuen uns auf ein geselliges Zusammenkommen in der Industrieausstellung!

Musik- und Kongresshalle Lübeck
Willy-Brandt-Allee 10
23554 Lübeck

Am 23.05.2025 dürfen Sie sich auf die GNPI-Kongressparty freuen. Fast direkt am Wasser gelegen, begrüßen wir Sie in der Kulturwerft Gollan. Die Kulturwerft entstand nach aufwendiger Sanierung aus einem der ältesten Fabrikgebäude Schleswig-Holsteins und bietet mit ihrem maritim-industriellen Flair den perfekten Rahmen für unsere Kongressparty. Neben zahlreichen Konzerten, die hier sonst stattfinden, kann man hier vor allem eines richtig gut: Feiern. Und darum soll es auch gehen. Freuen Sie sich an diesem Abend auf einen DJ, der für gute Musik sorgt, auf leckere Drinks, die bereits inklusive sind und einen kollegialen Austausch in einer der schönsten Locations Lübecks.

KULTURWERFT GOLLAN
Einsiedlerstraße 6
23554 Lübeck

© www.guidokollmeier.com

Nachhaltigkeit

Es ist unser Ziel, die Tagung der GNPI Schritt für Schritt zu einer klimaschonenden Veranstaltung zu gestalten. Erfahren Sie, was wir bereits umsetzen und wie Sie persönlich dazu beitragen können!

Nachhaltigkeit

Wichtige Termine

4. November 2024

bis 31. März 2025

4. November 2024 bis 31. Januar 2025

Lübeck Entdecken

Genießen Sie Ihren Aufenthalt in der norddeutschen Hafenstadt Lübeck und entdecken Sie die von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannte Lübecker Altstadt, den Museumshafen oder das berühmte Holstentor!

Tourismus-Info Nachhaltig unterwegs in Lübeck